Die Freiheit stirbt von den Rändern

Wer heute ein Alter jenseits der Dreißig erreicht hat, weiß gar nicht, was für ein Glück er hatte, in seiner Jugend nicht Opfer eines Amoklaufs geworden zu sein. Ganze Horden von Mitschülern übten damals mit Plastikpfeilen und Knallplättchen-Pistolen den gezielten Mord. Beim Cowboy und Indianer spielen wurde gar der simulierte Genozid simuliert. Sogar in den Schulen wurden unverantwortliche und sittenwidrige Killerspiele wie Völkerball exerziert, bei denen es nur darum geht, den Gegner simuliert aus dem Verkehr zu ziehen. In Schützenvereinen war in diesen düsteren Zeiten sogar 14jährigen unter Aufsicht erlaubt, mit großkalibrigen Waffen zu schießen. Es ist eigentlich kaum zu glauben, dass man trotz dieser immensen Gefahr die Schulzeit überlebt hat und zu einem sozial integrierten Erwachsenen herangereift ist.
Der Feind spielt Paintball
Als Reaktion auf den Amoklauf in Winnenden soll nun im Zuge einer Verschärfung des Waffengesetzes der Mannschaftssport „Paintball“ verboten werden. Der Täter von Winnenden hat zwar nie Paintball gespielt, aber darum geht es den Gesetzgebern auch nicht. Paintball ein „sittenwidriges“ Spiel und „menschenverachtend“, so die Innenpolitiker der Großen Koalition. Nach dieser Definition wäre wohl auch Fechten „sittenwidrig“ und „menschenverachtend“, da auch bei dieser Sportart mit einer entschärften Waffe der Gegner getroffen werden muss, wobei eine Tötung simuliert wird. Beim Paintball treffen zwei Mannschaften aufeinander, die mit Luftpistolen bewaffnet sind, die mit Farbkugeln schießen. Ziel des Spieles ist es, Teilnehmer der gegnerischen Mannschaft aus dem Spiel zu nehmen und eine taktische Stelle auf dem Spielfeld einzunehmen – Räuber und Gendarm in moderner Fassung. Der Sport wird in Deutschland von rund 20.000 Menschen betrieben, es gibt Ligen und Turniere, wobei die Spitzenbegegnungen sogar im Fernsehen gezeigt werden. Manager, Ärzte, Bauarbeiter, Studenten, Männer und Frauen spielen Paintball – negative Folgen für deren Aggressionspotential und Gewaltbereitschaft hat dies nicht, wie diverse Studien ergaben. Man muss diesen Sport nicht gut finden, aber man muss ja auch Fußball oder Synchronschwimmen nicht gut finden, verbieten darf man aber keine dieser Sportarten.
Doch Paintball hat einen großen Unterschied zu anderen Sportarten – Paintball darf man erst ab 18 spielen, es ist also ein reiner Erwachsenensport. Wenn die Bundesregierung diesen Sport verbieten will, geht es ihr also nicht um eine Prophylaxe für potentiell gefährdete Jungendliche, sondern darum erwachsenen Menschen die Entscheidung abzunehmen, welche Freizeitbetätigungen gesellschaftlich toleriert wird und welche nicht. Die Große Koalition ist von einem paternalistischen Bevormundungseifer besessen. Der Bürger ist nicht nur a priori ein potentieller Täter, er ist auch ein Kind, um dessen seelisches und geistiges Wohl sich die Politik kümmern muss. Und hier liegt die Politik bereits im Grundsatz falsch. Ein erwachsener Bürger, der im Namen des Staates sogar zum Töten gezwungen werden kann, kann auch sehr wohl selbst entscheiden, was für ihn „sittenwidrig“ ist und was nicht. Menschenverachtend ist Paintball jedenfalls nicht – zumindest hat dies ein Entscheid des Verwaltungsgerichtes Dresden festgestellt:
Der bloße Verdacht, dass das angebotene Verhalten später einer entwürdigenden Behandlung von Menschen Vorschub leiste, könne noch nicht die von den Behörden angenommene Verletzung der Menschenwürde darstellen. Ein entsprechender Wirkungszusammenhang zwischen dem Spiel und der Ausübung von Gewalt sei nicht belegt. Das Spiel selbst verletze weder Wertmaßstäbe des Grundgesetzes noch den gesellschaftlichen Wertekonsens. Somit wäre ein Verbot grundgesetzwidrig…

Jeder volljährige Mann ist gesetzlich gezwungen, für die Bundesrepublik Deutschland den Wehrdienst abzuleisten. In der Grundausbildung lernt dabei jeder Rekrut, wie man mit schweren Waffen auf menschenähnliche Ziele schießt, auch wenn er seinen eigentlichen Dienst am Funkgerät oder am Steuer eines Dienstwagens verrichtet. Wenn die Politik sich so sehr um das seelische Heil ihrer Bürger kümmert, warum charakterisiert sie dann den staatlich reglementierten Dienst an der Waffe nicht als „sittenwidrig“ und „menschenverachtend“ – nirgends in diesem Lande wird das simulierte Töten so professionell trainiert, wie bei der Bundeswehr. Gegen die Gefechtsausbildung des Heeres ist Paintball geradezu pazifistisch. Vielleicht sollte man den großkoalitionären Politikern ein Sprüchlein von Montesquieu ins Poesiealbum schreiben: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen“
Warum Paintball?
Unter dem Dach des einflussreihen Bundes Deutscher Sportschützen (BDS) wird in Deutschland das sogenannte IPSC-Schießen organisiert. Bei dieser Sportart geht es darum, mit großkalibrigen Waffen möglichst schnell und zielsicher, dynamische Ziele zu treffen. Otto Obermeyer, ein ehemaliger Präsident des BDS, beschreibt diese Sportart folgendermaßen: „Für mich ist das reines Kampfschießen, was hier gemacht wird, unter dem Deckmantel des Sportschießens.“ Wer sich selbst einen Eindruck von der auch weiterhin erlaubten Sportart IPSC machen will, der schaue sich folgendes Video an:

Das vergleichsweise harmlose Mannschaftsspiel Paintball, bei dem mit Farbkügelchen geschossen wird, soll verboten werden und gleichzeitig bleibt eine Sportart erlaubt, bei der man mit großkalibrigen Halbautomatikwaffen die Ausbildung von Spezialeinheiten simuliert? Das ist ebenso unverständlich, wie der Umstand, dass IPSC-Schützen ihre Waffen sogar daheim lagern dürfen. Allerdings ist natürlich auch IPCS-Schießen eine Sportart, die man nicht gut finden, aber die man deshalb noch lange nicht verbieten muss. Wenn man schon mit der Verbotskeule schwingen will, so ist der Waffenbesitz ein Feld, auf dem man losschlagen könnte.
Kein Amoklauf wurde mit Farbkügelchen begangen. Alle Fälle haben aber eines gemein – im Haushalt der Täter waren scharfe, großkalibrige Waffen vorhanden. Es gibt kein einziges schlüssiges Argument dafür, warum Sportschützen ihre Waffen abseits der Schießstände führen dürfen sollten. Der Einsatz dieser Waffen ist nur auf speziellen Schießständen erlaubt, und auch nur dort ist es möglich, die Waffen zentral und gesichert aufzubewahren. Placebo-Richtlinien, wie die angedachte Vorschrift, Waffenschränke mit biometrischen Sicherheitsschlössern zu versehen, sind halbherzig und lassen sich leicht umgehen – mal davon abgesehen, dass es solche Schränke bis dato noch gar nicht gibt.
Dein Nachbar – ein Killer?
Warum müssen eigentlich nun gerade die Paintball-Spieler ausbaden, was der Aktionismus der Bundesregierung so alles anrichtet? Paintball ist ein junger Sport, der gesellschaftlich kaum vernetzt ist. In jedem Dorf gibt es einen Schützenverein und oft ist der Bürgermeister selbst ein Mitglied. Die beiden Volksparteien wollen sich daher nicht mit den Sportschützen anlegen, da sonst die Basis rebellieren würde. Was liegt da näher, als anstatt der Sportschützen eine junge Sportart aufs Korn zu nehmen, die – ähnlich wie Egoshooter – vor allem der älteren Wählerklientel der Volksparteien nicht bekannt und auch ein wenig unheimlich ist? Jedem dieser Wähler käme es absurd vor, wenn man plötzlich seinen Nachbarn, der dem Schießsport nachgeht, kriminalisieren würde. Paintball-Spieler kennt hingegen kaum jemand.
So nimmt sich der Regulierungs- und Verbotswahn der Bundesregierung am liebsten Randschichten als Opfer vor, die man relativ ungestraft kriminalisieren kann. Computerspieler, Internetfreaks, Paintball-Spieler oder auch Besitzer von Hunden jenseits der Kuscheltierskala. Schon Rosa Luxemburg wusste, „die Freiheit stirbt von den Rändern“. Auch wenn man mit den kriminalisierten Hobbies selbst nichts anfangen kann, es lohnt sich Widerspruch anzumelden. Sonst könnte bald der (abgewandelte) Denkspruch von Pastor Niemöller wieder aktuell werden:
„Als die Regierung die Kampfhunde verbot, habe ich geschwiegen, ich hatte ja keinen Kampfhund.
Als sie die Counterstrike-Spieler holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Counterstrik-Spieler.
Als sie die Paintball-Spieler einsperrten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Paintball-Spieler.
Als sie die Internetfreaks einsperrten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Internetfreak.
Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.“
Jens Berger

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