Eine schallende Ohrfeige aus Karlsruhe
In anderen Ländern entscheidet das Volk, in Deutschland entscheidet Karlsruhe. Mit seinem Urteil zu den Klagen gegen den Lissabon-Vertrag hat das Bundesverfassungsgericht einmal mehr seine überragende Bedeutung für die demokratische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland unter Beweis gestellt. Sind die Verträge von Lissabon, die ursprünglich eine EU-Verfassung werden sollten, mit dem Grundgesetz zu vereinbaren? Ja, aber … und das „aber“ aus Karlsruhe ist gewichtig, gewichtiger, als Beobachter erwartet hatten. Der Bundestag muss nun sein „Begleitgesetz“ zum Vertragswerk von Grund auf neu formulieren – eine schallende Ohrfeige aus Karlsruhe.
Das Urteil
Das Urteil der obersten Verfassungshüter ist eindeutig und regelt nicht nur Deutschlands Ratifikation der Lissabon-Verträge. Das Urteil stellt vielmehr eine verbindliche Leitlinie für Berlin dar, wie man künftig mit „Europa“ gesetzgeberisch zu verfahren hat: Lissabon ist ein Rahmenwerk, das keinen verfassungsähnlichen Charakter hat. Insofern sind die Verträge von Lissabon auch mit der deutschen Verfassung zu vereinbaren. Es darf allerdings keine demokratisch nicht legitimierte Zustimmung Deutschlands zu EU-Gesetzen geben, die die nationale Souveränität betreffen, die Kompetenzen der EU erweitern oder die Abstimmungsmodalitäten ändern. Diese Zustimmung muss dabei durch die Legislative erfolgen, also durch Bundestag und Bundesrat. Die Bundesregierung darf also nicht ohne formelle Zustimmung des Parlaments durch ihren Abgesandten im Brüsseler Ministerrat EU-Gesetzen zustimmen, die zuvor nicht demokratisch verabschiedet wurden. Für die EU darf es – nach dem Willen der obersten Richter - auch keine „Kompetenz-Kompetenz“ geben. Deutsche Gesetze dürfen somit nicht unter dem Argument des „Umsetzungszwangs“ von EU-Richtlinien und –Gesetzen 1:1 umgesetzt werden, ohne zuvor im Bundestag separat verabschiedet zu werden. Letztendlich behält sich Karlsruhe auch weiterhin die oberste Gerichtsbarkeit in allen Fragen, die die Grundrechte und die Verfassung betreffen, vor – Karlsruhe schafft sich also nicht selbst ab, wie Kritiker befürchteten. Stattdessen stellten die Richter trocken und souverän fest, dass das BVerfG das letzte Wort hat, wenn „Rechtsschutz auf europäischer Ebene nicht zu erlangen sei“, womit sich Karlsruhe über den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg stellt.
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