Griff in die Sozialkassen

Um außergewöhnliche Konjunkturdellen nicht allzu sehr auf den Arbeitsmarkt durchschlagen zu lassen, gibt es das Instrument des „Kurzarbeitergeldes“. Unternehmen, die vorübergehende Auftragseinbrüche verzeichnen müssen und keine anderweitigen Reserven haben, können bei der Arbeitsagentur für die Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld beantragen. Die Arbeitsagentur bezuschusst dann die Arbeitnehmer in Reserve mit bis zu 67% des Nettoeinkommens. Normalerweise ist dieses Kurzarbeitergeld auf sechs Monate begrenzt. Im Angesicht der Weltwirtschaftskrise hat die Bundesregierung die maximale Bezugsdauer bereits auf 18 Monate erhöht und plant laut Presseberichten nun sogar eine Ausweitung auf volle 24 Monate.
Grundsätzlich ist das Instrument Kurzarbeitergeld durchaus sinnvoll. Unternehmen müssen keine qualifizierten Arbeitnehmer entlassen, wenn sie mit einer vorübergehenden Krise konfrontiert werden, der Arbeitnehmer behält im Idealfall seinen Job und behält alle arbeitsplatzbedingten Begünstigungen und für die Sozialkassen ist das Instrument nahezu aufkommensneutral. Wenn die Arbeitnehmer entlassen werden müssten, würden sie anstatt des Kurzarbeitergeldes Arbeitslosengeld kassieren. In der Theorie ein sinnvolles Instrument, in der Praxis bietet jedoch kaum ein anderes arbeitspolitisches Instrument so viel Missbrauchspotential wie das Kurzarbeitergeld.
Das Sozialsystem darf natürlich erst dann zum Zuge kommen, wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn die Arbeitnehmer, die in Kurzarbeit geschickt werden sollen, noch Überstunden vor sich hinschleppen, die während der Kurzarbeit abgebaut werden könnten, so verliert das Instrument Kurzarbeit seine Berechtigung. Wenn die Unternehmen, die Kurzarbeit beantragen, über ausreichende finanzielle Reserven verfügen und sogar noch schwarze Zahlen schrieben, darf nicht das Sozialsystem herangezogen werden, um ganz normale unternehmerische Risiken zu übernehmen. Die Arbeitsagenturen wissen theoretisch um dieses Missbrauchspotential, haben aber weder die personelle Ausstattung, noch die Vorgaben, Anträge gewissenhaft zu überprüfen. Die Vorgaben aus Berlin sind auch eindeutig zweideutig – wie weiland bei der Finanzmarktkontrolle heißt auch heute oberste Direktive, „eine Kontrolle mit Augenmaß“ auszuüben. Das hört die Industrie gerne und nutzt das Instrument Kurzarbeit in nie gekanntem Umfang.
Ende März lagen der Bundesarbeitsagentur bereits Anträge für insgesamt 1,7 Millionen Kurzarbeiter vor. Wenn diese Anträge abgewickelt sind und die Anzahl der Anträge weiterhin exponential steigt, wird von den Etatrücklagen in Höhe von 2,1 Milliarden Euro bald nichts mehr übrig sein. Im letzten Monat musste der Staat bereits mit 173 Millionen Euro in die Bresche springen. Die gesamten Reserven der Bundesarbeitsagentur betragen 17 Milliarden Euro – diese Summe könnte bei einer lang anhaltenden Krise schneller schmelzen, als ein Eiswürfel in der Sommersonne. In diesem Fall würde wieder einmal der Bund mit Sonderdarlehen einspringen.
Ohne Missbrauch wäre dies eine bedauerliche Folge der Krise unter vielen. Durch das Missbrauchspotential könnte über das Kurzarbeitergeld aber auch eine gigantische Plünderung der Sozialsysteme durch die Industrie stattfinden. Wie so etwas funktionieren kann, hat der Volkswagen-Konzern eindrücklich gezeigt.
Ende Februar malte die Wolfsburger Chefetage ein schwarzes Bild an die Wand – Umsatz- und Gewinneinbrüche. Man beantragte bei der Bundesarbeitsagentur Kurzarbeitergeld für 61.000 der etwa 92.000 Beschäftigten im Stammwerk Wolfsburg sowie für die Standorte Emden, Hannover und Zwickau. Wer einen Passat bestellt, muss sich nicht wundern, wenn er vier Monate Wartezeit hat, beim Golf sind es sogar sechs Monate und der Polo gilt als ausverkauft – schon vor der Erfindung der Abwrackprämie. Die Wolfsburger, die momentan ganz besoffen vor Freude sind, dass sie wahrscheinlich bereits in diesem Jahr größter Automobilhersteller der Welt werden, spielen neuerdings sogar mit dem Gedanken, sich mit Porsche eine eigene Investmentbank mit angeschlossener Sportwagenproduktion zuzulegen. Volkswagen verfügt über gigantische Finanzreserven – wenn es darum geht, einen kleineren Auftragseinbruch abzufedern, müssen allerdings die Sozialkassen einspringen.
Alleine die Kurzarbeit im Stammwerk Wolfsburg dürfte mit rund 110 Millionen Euro aus den Sozialkassen bezuschusst worden sein. Diese Aktion muss ein gigantischer Erfolg gewesen sein – nur wenige Wochen später meldeten die Wolfsburger einen operativen Gewinn von 312 Mio. Euro für das erste Quartal. Die Börsianer jubilierten und kommentierten den Kassenangriff aus Wolfsburg mit entwaffnend ehrlichen Worten: „VW verringerte seinen Lagerbestand zu Jahresbeginn mit Hilfe von Kurzarbeit und verfügt so nach eigenen Angaben über ein dickes Liquiditätspolster, um die Krise zu überstehen“.
Nach Informationen des „Focus“ werden nun im Stammwerk Wolfsburg bis Ende Juni an den Wochenenden Sonderschichten gefahren und VW-Chef Martin Winterkorn habe in der letzten Woche bereits nachfragen lassen, wer in den dreiwöchigen Werksferien im Juli arbeiten könne. Ein gigantischer Erfolg des Instruments Kurzarbeit? Wohl kaum, eher ein besonders dreister Griff in die Sozialkassen. Wäre es nicht Volkswagen, sondern ein kleiner Mittelständler, der bei einer so offensichtlichen Erschleichung staatlicher Hilfsmittel ertappt worden wäre, so stünde bereits ein Beamter der Bundesarbeitsagentur mit einem Rückzahlungsformular in der Tür der Geschäftsführung – Herr Winterkorn wird weiterhin ruhig schlafen können.
Jens Berger

© Spiegelfechter for Der Spiegelfechter, 2009. |
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